Betreuung
Eine rechtliche oder auch gesetzliche Betreuung kann eingerichtet werden, wenn eine volljährige Person sich nicht (mehr) eigenständig um ihre persönlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Angelegenheiten kümmern kann.
Das Betreuungsrecht wurde 1992 eingeführt und ist Nachfolger der Vormundschaft, welche für erwachsene Personen seitdem nicht mehr zulässig ist. Die Betreuung ist als Rechtsfürsorge zum Wohl des betroffenen Menschen gedacht. Der Betreuer unterstützt die hilfsbedürftige Person und vertritt sie, in einem gerichtlich festgelegten Aufgabenkreis, rechtlich. Die Wünsche des Betreuten sind dabei maßgebend für den Betreuer, so lange diese dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufen.