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Was ist eine gesetzliche Betreuung und wie wird ein Betreuer eingesetzt?

Betreuung

Eine so genannte rechtliche oder gesetzliche Betreuung wird Menschen zur Seite gestellt, die ihre persönlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können.

Die gesetzliche Betreuung kann von der betroffenen Person selbst beim Betreuungsgericht beantragt oder auf Initiative des Gerichts „von Amts wegen“ eingeleitet werden. Sollten Angehörige oder andere Personen (Mitarbeiter, Sozialdienste, Ärzte, etc.) den Eindruck haben, dass eine Betreuung notwendig ist, können diese dem Betreuungsgericht oder dem sozialpsychiatrischen Dienst einen Hinweis geben.

Wer übernimmt die gesetzliche Betreuung?

Bereits im Vorfeld der Betreuung kann man sich beraten lassen und die nötigen Anträge einholen, bspw. bei der Betreuungsstelle. Bei der Antragstellung kann der Betroffene eine Wunschperson als Betreuer vorschlagen (bspw. Angehörige oder andere Vertrauenspersonen). Diesem Vorschlag folgt das Betreuungsgericht, wenn kein Interessenkonflikt besteht und er nicht im Widerspruch zum Wohl des Betreuten steht.

Alternativ kann die Betreuung auch von ehrenamtlichen oder professionellen gesetzlichen Betreuern übernommen werden. Falls Sie nach einem Betreuer suchen, finden Sie im Verzeichnis auf Helfernetz.NRW Berufsbetreuer und können sich die Betreuungsvereine, sowie die zuständigen Betreuungsstellen und Gerichte in ihrer Stadt oder ihrem Kreis anzeigen.

Wobei hilft der gesetzliche Betreuer mir?

Ein rechtlicher Betreuer ist der gesetzliche Vertreter des Betreuten, in allen Bereichen, welche dieser nicht mehr selbstständig regeln kann und welche das Gericht als Aufgabenkreis des Betreuers festgelegt hat. Mögliche Aufgabenkreise einer gesetzlichen Betreuung sind die Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten, Vertretung vor Behörden und Gerichten, das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Entgegennahme von Post.

Der gesetzliche Betreuer vertritt den Betreuten jedoch nur - trifft also Entscheidungen für diesen, welche er selbst nicht mehr treffen kann. Im Mittelpunkt steht dabei das Wohl der Betreuten. Die Aufgabe des Betreuers ist es somit, dem Grundsatz nach, im Sinne des Betreuten zu entscheiden. Eine soziale Betreuung, Hilfe im Haushalt oder die Wahrnehmung der medizinischen Versorgung sind nicht Aufgabe des Betreuers. Er muss sich jedoch darum kümmern entsprechende Hilfen zu installieren, wenn dies in seinen Aufgabenkreis fällt und notwendig ist.

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